Die Beschwerdeführerin hält weiter fest, sie führe aktuell eine Warteliste mit Personen, welche einen geschützten Arbeitsplatz suchen. Die langjährige Überbelegung und die Warteliste deuten auf ein Unterangebot an Werkstattarbeitsplätzen in ihrer Region hin. Die Beschwerdeführerin trage diesen störenden Umstand seit Jahren ohne Leistungsabgeltung mit. Mit der aktuellen Leistungsabgeltung sei dies nicht mehr möglich. 3. Verletzung rechtliches Gehör (Begründungspflicht)