Mit einem Fremdkapitalanteil von 55 Prozent verfüge die Beschwerdeführerin über verhältnismässig wenig Eigenkapital. Die vorhandenen Reserven seien ausschliesslich aus Produktionserträgen geäufnet worden und nicht aus der Leistungsabgeltung des Kantons. Um die Werkstatt weiterhin erfolgreich zu entwickeln und um zukünftige Investitionen zu tätigen, sei die Beschwerdeführerin somit dringend auf Kapital aus Überdeckungen aus Produktionserträgen angewiesen. Dies bedeute, dass diese Rückstellungen nicht zur Deckung der Betreuungskosten verwendet werden könnten.