Eine weitere Ausnahme lässt sich bei einer Kassation von Amtes wegen rechtfertigen, da der Sinn und Zweck des Gehörsanspruchs angesicht der konkret betroffenen Interessen keine vorherige Anhörung verlangt. 19 Beim Kassationsentscheid handelt es sich um eine rein rechtliche Würdigung, die unabhängig von den Parteianträgen und -vorbringen von Amtes wegen vorzunehmen ist.20 Die Gewährung des rechtlichen Gehörs hätte in einem zu kassierenden Fall keinen Einfluss auf den bereits feststehenden Verfahrens-