Auf die Rüge, der Ausschluss aller anderen Materialien ausser "Acrytherm" sei diskriminierend, ist daher nicht einzutreten. Im Übrigen liegt keine Diskriminierung vor, weil einerseits eine sachliche Notwendigkeit für die Beschränkung auf das Material "Acrytherm" spricht und andererseits die Herstellerin von "Acrytherm" grundsätzlich alle Fassadenunternehmen zu 53 Vgl. Beschwerdevernehmlassung vom 25. Februar 2019, Ziff. 11 ff., insbes. Ziff. 15, sowie Ziff., 24 ff., sowie Vernehmlassungsbeilagen 6 und 7 54 Schreiben F.___ / Vorinstanz vom 8. Januar 2019 (Vernehmlassungsbeilage 8)