Im Übrigen sind die Ausschreibung / Ausschreibungsunterlagen nicht diskriminierend, wie eine summarische vorfrageweise Überprüfung ergibt: Vorliegend hat die Vorinstanz vor der Ausschreibung bewusst unterschiedliche Materialien getestet und diese während mehreren Monaten bewittert.53 Dabei hat sich das Material "Acrytherm" als für die Fassadenverkleidung am geeignetsten erwiesen. Die Bezeichnung der technischen Spezifikationen erfolgte damit in Bezug auf die geforderte Leistung; die sachliche Notwendigkeit des verlangten Materials "Acrytherm" ist daher gegeben.