zu enthalten; dieses muss klar und vollständig sein. Die Vergabeunterlagen haben die benötigten Waren oder Dienstleistungen mittels eines umfassenden Produkte- oder Aufgabenbeschriebs oder eines detaillierten Leistungsverzeichnisses zu beschreiben sowie alle Anforderungen an technische Spezifikationen, die erfüllt werden müssen, zu enthalten. Die Klarheit und Vollständigkeit trägt insbesondere zur Vergleichbarkeit der Angebote bei. Der Leistungsbeschrieb, dem die Angebote zu entsprechen haben, muss die direkte Grundlage für den mit dem erfolgreichen Anbieter abzuschliessenden Vertrag bilden.41