Die Beschwerdeführerin verhalte sich treuwidrig, wenn sie nach Abschluss des Vergabeverfahrens ihren Standpunkt auf dem Beschwerdeweg durchdrücken wolle, nachdem sie sich ohne jeden Vorbehalt auf die Ausschreibung eingelassen habe. Die Beschwerdeführerin könne sich schlecht darauf berufen, die entsprechenden Mängel nicht erkannt zu haben, würden doch in der SIMAP-Publikation vom 25. August 2018 ausdrücklich die von ihr kritisierten Punkte aufgeführt, so schreibe Ziff. 2.6 der SIMAP-Publikation die Verwendung von "Acrytherm" für die Fassendverkleidung vor und Ziff. 2.11 schliesse Varianten aus.