Zudem werde in der SIMAP- Publikation (vgl. Ziffer 4.7 Rechtsmittelbelehrung) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausschreibung innert 10 Tagen bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern angefochten werden könne. Die Rüge der Diskriminierung sei daher verwirkt.