Es verstosse gegen die Regeln von Treu und Glauben, wenn sich ein Anbieter vorbehaltlos auf ein Submissionsverfahren einlasse, obwohl er die Zuschlagskriterien in der Ausschreibung hätte anfechten können und diese Rügen dann erst im Beschwerdeverfahren vorbringe. Dies gelte umso mehr, als vorliegend in der SIMAP- Publikation die von der Beschwerdeführerin kritisierten Punkte "Acrytherm" (vgl. Ziffer 2.6 der SIMAP-Publikation) und der "Ausschluss von Varianten" (vgl. Ziffer 2.11 der SIMAP- Publikation) erkennbar bzw. augenfällig gewesen seien. Zudem werde in der SIMAP- Publikation (vgl. Ziffer