"Produkte: Produktenamen wurden verwendet, um eine geforderte Vorgabe oder Leistung bestimmt zu definieren. Damit der freie Wettbewerb gewährleistet ist, können eigene Produkte angeboten werden. Diese müssen jedoch die Anforderungen der vorliegenden Ausschreibung in allen Belangen erfüllen und gegenüber den ausgeschriebenen Produkten nachweisbar gleicher oder besserer Qualität sein. Über die qualitative und formale Gleichwertigkeit entscheidet der Auftraggeber."