Betreffend die Positionen, bei denen Angebote mit gleichwertigen Produkten oder Systemen erlaubt sind, enthält das Leistungsverzeichnis einen expliziten Verweis auf die Möglichkeit, mit gleichwertigen Produkten oder Systemen zu offerieren, so beispielsweise bei den Positionen 20.015, 20.024, 200.022, 214.091, 216.610, 250.103, 282.022 oder 283.10137. Position 250.301 betreffend die Fertigteile für die Fassadenbekleidung enthält demgegenüber keinen solchen Verweis. E contrario muss daraus geschlossen werden, dass für die Fassadenverkleidung keine gleichwertigen Lösungen zugelassen wurden.