Schliesslich habe die Beschwerdegegnerin der Vorinstanz mit Schreiben vom 22. Februar 2019 mitgeteilt, dass sie gestützt auf eine Kostenangabe der Firma "G.___" die Gesamtleistung der Ausschreibung mit "Mineralit" zu einem Preis von CHF 23'083’347.25 brutto (ohne Rabatt, MWST und Skonto) ausführen könnte. Die Offerte der Beschwerdegegnerin mit "Mineralit" wäre damit CHF 143’165.75 günstiger als die Offerte der Beschwerdeführerin, womit wiederum die Beschwerdegegnerin den Zuschlag erhalten hätte.