und Beschwerdeantwort vom 25. März 2019 Seite 9 von 32 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern einem Zuschlag das (nicht gleichwertige) Material "Mineralit" verwendet hätte. Somit sei im Zeitpunkt des Zuschlags unklar gewesen, welches Material die Beschwerdeführerin offeriert habe. Dadurch habe die Beschwerdeführerin die Ausschreibungsvorgaben klar verletzt und die Vergabestelle im Ungewissen belassen. Dennoch habe die Vorinstanz einen Vergleich der Materialien "Acrytherm" und "Mineralit" vorgenommen. Aus diesem Vergleich gehe hervor, dass keine Gleichwertigkeit vorliege: