Position 10.016 des Leistungsverzeichnisses halte unter dem Titel "Produkte" fest, dass eigene Produkte angeboten werden könnten, um den freien Wettbewerb zu gewährleisten. Zugelassen seien nur eigene Produkte, also Produkte des Anbieters selber. Das Produkt "Mineralit" sei jedoch kein Produkt der Beschwerdeführerin, sondern werde von der Firma G.___ aus N. vertrieben.