3.1.3 Die Vorinstanz bringt vor, die Ausschreibungsunterlagen würden zwingend die Verwendung des Materials "Acrytherm" vorschreiben. So sei in Ziffer 2.6 der SIMAP-Publikation expressis verbis "Acrytherm" ausgeschrieben. Unter der Position 250.300 ff. des Leistungsverzeichnisses seien die Anforderungen an die "Fertigteile als hinterlüftete Fassadenverkleidung" dahingehend definiert, dass vorgehängte Fassadenbekleidungen aus grossformatigen Platten "Acrytherm D" des Herstellers F.___ zu offerieren seien. Dem Beschrieb sei nicht zu entnehmen, dass gleichwertige Leistungen zulässig seien. Vielmehr werde die Zulässigkeit von Varianten ausdrücklich verneint.