Durch den Einsatz als Balkonplatte werde das Material teilweise noch stärker beansprucht als beim Einsatz als Fassadenelement. Die Gleichwertigkeit der Produkte werde durch die gelieferten technischen Daten und die eingereichten Gutachten belegt. Überdies habe das Gutachten von E.___ ergeben, dass "Acrytherm" selbst die Brandschutzvorgaben nicht erfülle.