Das Angebot der Beschwerdeführerin sehe die Anwendung eines gleichwertigen, jedoch innovativen und wirtschaftlich günstigeren Werkstoffes vor. Bei der Offertöffnung habe die Beschwerdeführerin mit einem Preis von CHF 23'226'513.00 brutto den ersten Platz belegt. Ihr Angebot sei um CHF 2'725'945.30 günstiger gewesen als das Angebot der Beschwerdegegnerin.