Fürsorgedirektion (Organisationsverordnung GEF, OrV GEF; BSG 152.221.121) Seite 4 von 32 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 8. Mit Verfügung vom 28. Februar 2019 gewährte das Rechtsamt der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen, wobei die Offertunterlagen der Konkurrenten (inkl. Beschwerdeführerin und Beschwerdegegnerin) von der Akteneinsicht ausgenommen wurden.