4. Am 30. Januar 2019 verfügte die Vorinstanz zudem gegenüber der Beschwerdeführerin was folgt: Aufgrund des durchgeführten Verfahrens und der Punktebewertung gemäss Ausschreibungsunterlagen sind die Leistungen mit einem max. Anspruchserfüllungsgrad von 465 von 500 Punkten zu CHF 27'826'259.45 netto, inkl. MWST an die Firma A.___ in J. vergeben worden. Begründung: - Die Offerte war gültig. - Erfüllung der Eignungskriterien. - Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien. - Die Kosten zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit liegen zwischen CHF 27'826'259.45 und CHF 45'182'333.08 netto inkl. MwSt.