2. Innert Frist haben insgesamt sechs Konkurrentinnen, darunter die X.___ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) sowie die A.___. (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) ein Angebot eingereicht.5 Die Beschwerdeführerin reichte am 29. Oktober 2018 ein Angebot ein zu einem Preis von CHF 24'864'864.75 (netto, inkl. MwSt) und mit einem Werkstoff der Hauptlieferanten "E.___, F.___ oder gleichwertig".6 3. Am 30. Januar 2019 teilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin mit, sie habe ihr Angebot aus formalen Gründen nicht berücksichtigen können, da das Angebot mit einem alternativen Fassadenmaterial als nicht zugelassene Variante zu betrachten sei.