{"Signatur": "BE_VB_003", "Spider": "BE_Weitere", "Datum": "2019-07-04", "PDF": {"Datei": "BE_Weitere/BE_VB_003_2019-GEF-306_2019-07-04.pdf", "URL": "https://www.gsi.be.ch/content/dam/gsi/dokumente-bilder/de/ueber-uns/generalsekretariat/rechtsabteilung/rechtssprechung/rechtsprechung-alt/2019/2019-gef-306-anonymisiert.pdf", "Checksum": "eeee4702acc322d812095ceec2e34cbb"}, "Scrapedate": "2025-07-24", "Num": ["2019.GEF.306"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion 04.07.2019 2019.GEF.306"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de la santé, des affaires sociales et de l'intégration 04.07.2019 2019.GEF.306"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de la santé, des affaires sociales et de l'intégration"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna  Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Beschaffungsverfahren: Beschwerde gegen Zuschlag"}], "ScrapyJob": "446973/73/41", "Zeit UTC": "24.07.2025 02:26:01", "Checksum": "9f521bd8dd92ce3a6c72f5bce23c4102", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bern Verwaltungsbehörden Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion 04.07.2019 2019.GEF.306\nRegeste:\nBeschaffungsverfahren: Beschwerde gegen Zuschlag\n\nGesundheits- Direction de la santé\nund Fürsorgedirektion publique et de la\ndes Kantons Bern prévoyance sociale\ndu canton de Berne\n\nRathausgasse 1\nPostfach\n3000 Bern 8\nTelefon +41 (31) 633 79 20\nTelefax +41 (31) 633 79 09\nwww.gef.be.ch\n\nReferenz: kr\n2019.GEF.306\n\nB E S C H W E R D E E N T S C H E I D vom 04. Juli 2019\n\nin der Beschwerdesache zwischen\n\nX.___\nBeschwerdeführerin\n\nvertreten durch B.___\n\ngegen\n\nY.___\nVorinstanz\n\nvertreten durch C.___\n\nsowie\n\nA.___\nBeschwerdegegnerin\n\nvertreten durch D.___\n\nbetreffend Zuschlag für die im offenen Vergabeverfahren ausgeschriebene Leistung BKP 215\nMontagebau in Leichtkonstruktion (Fassadenbau) im Baubereich 12 am Y.___ (Neubau Spitalgebäude) sowie betreffend Ausschluss der Beschwerdeführerin aus dem Vergabeverfahren\n(Verfügung der Vorinstanz vom 30. Januar 2019)\nGesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern\n\nI. Sachverhalt\n\n1. Am 25. August 2018 hat die Y.___ (fortan: Vorinstanz) das Projekt \"Y.___ Bern – Neubau des Spitalgebäudes, Baubereich 12, BKP 215 Montagebau in Leichtkonstruktion (Fassadenbau)\" im offenen Verfahren auf der Seite www.simap.ch ausgeschrieben.1 Das Projekt\nbeinhaltete die Herstellung, Lieferung und Montage einer kompletten Fassadenkonstruktion\nmit \"Acrytherm\"-Elementen für den Neubau des Spitalgebäudes Baubereich 12 des Y.___.2\nFür die Fassadenbekleidung wurden Fertigteilelemente aus \"Acrytherm D\" der Herstellerin\nF.__ verlangt.3 Varianten waren nicht zugelassen.4\n\n2. Innert Frist haben insgesamt sechs Konkurrentinnen, darunter die X.___ (nachfolgend:\nBeschwerdeführerin) sowie die A.___. (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) ein Angebot eingereicht.5 Die Beschwerdeführerin reichte am 29. Oktober 2018 ein Angebot ein zu einem\nPreis von CHF 24'864'864.75 (netto, inkl. MwSt) und mit einem Werkstoff der Hauptlieferanten\n\"E.___, F.___ oder gleichwertig\".6\n\n3. Am 30. Januar 2019 teilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin mit, sie habe ihr Angebot aus formalen Gründen nicht berücksichtigen können, da das Angebot mit einem alternativen Fassadenmaterial als nicht zugelassene Variante zu betrachten sei.\n\n4. Am 30. Januar 2019 verfügte die Vorinstanz zudem gegenüber der Beschwerdeführerin was folgt:\n\nAufgrund des durchgeführten Verfahrens und der Punktebewertung gemäss Ausschreibungsunterlagen sind die Leistungen mit einem max. Anspruchserfüllungsgrad von 465 von 500 Punkten zu\nCHF 27'826'259.45 netto, inkl. MWST an die Firma A.___ in J. vergeben worden.\n\nBegründung:\n\n- Die Offerte war gültig.\n\n- Erfüllung der Eignungskriterien.\n\n- Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.\n\n- Die Kosten zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit liegen zwischen CHF 27'826'259.45 und\nCHF 45'182'333.08 netto inkl. MwSt.\n\n1 Ausschreibung Simap vom 25. August 2018, \"Y.__, Neubau Spitalgebäude Baubereich 12, BKP 215 Montagebau\n\nin Leichtkonstruktion (Fassadenbau), Projektnummer MP BB 12 100033, Ziff. 1.7 und 2.2; Bestimmungen zum\nVergabeverfahren für Werkleistungen der KBOB, Teil A, Y.___l; Ziff. A.5 und B.2\n2 Ausschreibung Simap vom 25. August 2018, Ziff. 2.6; Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Werkleistungen\n\nder KBOB, Teil A, Y.___, Ziff. B.8\n3 Leistungsverzeichnis (Positionen 250.300 und 250.301)\n4 Ausschreibung Simap vom 25. August 2018, Ziff. 2.11\n\n5 Offertöffnungsprotokoll vom 31. Oktober 2018\n\n6 Vorakten, Ordner \"Angebot X.___\", Register 1 und 12 \"HAUPTLIEFERANTEN\" Ziff. 4\n\nSeite 2 von 32\nGesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern\n\nDer der Verfügung vom 30. Januar 2019 beiliegenden Auswertungstabelle ist zu entnehmen,\ndass die Vorinstanz das Angebot der Beschwerdeführerin mangels Erfüllung der formalen\nPrüfung und / oder der Eignungskriterien mit null Punkten bewertet hat.\n\n5. Mit Beschwerde vom 11. Februar 2019 hat die Beschwerdeführerin sowohl den Ausschluss aus dem Verfahren als auch die Vergabeverfügung der Vorinstanz vom\n30. Januar 2019 bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) angefochten und folgende Anträge gestellt:\n\nSuperprovisorische Massnahmen\n\n1. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung superprovisorisch zu erteilen.\n\n2. Die Beschwerdegegnerin sei angewiesen, keinen Vertrag mit der A.___ in J. zu schliessen, bis\nzur Kenntnis der Rechtslage über das Gesuch der aufschiebenden Wirkung vorliegender Beschwerde.\n\n3. Die Kosten bleiben vorbehalten.\n\nWeitere Anträge\n\n1. Die Beschwerdegegnerin sei aufgefordert, die Akten herauszugeben.\n\n2. Der Beschwerdeführerin sei die Akteneinsicht zu gewähren und eine Frist zur Vervollständigung der Beschwerde zu erteilen.\n\nVorsorgliche Massnahmen\n\n1. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung vorsorglich zu erteilen.\n\n2. Die Beschwerdegegnerin sei angewiesen, keinen Vertrag mit der A.___ abzuschliessen, bis\nrechtsgültig über vorliegende Beschwerde entschieden wurde.\n\n3. Die Kosten bleiben vorbehalten.\n\nIn der Hauptsache\n\n1. Die Beschwerde sei gutzuheissen.\n\n2.1 Die Vergabeverfügung vom 30. Januar 2019 betreffend die im offenen Verfahren ausgeschriebene Leistung BKP 215 Montagbau in Leichtkonstruktion (Fassadenbau) beim Objekt Neubau\nSpitalgebäude Baubereich 12 der Y.___ sei aufzuheben.\n\n2.2 Die Ausschlussverfügung betreffend die X.___ vom 30. Januar 2019 im öffentlichen Verfahren\nfür die ausgeschriebene Leistung BKP 215 Montagebau in Leichtkonstruktion (Fassadenbau)\nsei aufzuheben.\n\n"}