Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung ‒ Rechtsanwalt B.___, z. Hd. der Beschwerdeführerin 1, per Einschreiben ‒ Rechtsanwalt I.___, z. Hd. der Beschwerdeführerinnen 2 bis 7, per Einschreiben ‒ Vorinstanz, per Kurier Kopie an: Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, z.H. Abteilungspräsidentin De Rosa, Speichergasse 12, 3011 Bern, per A-Post Plus Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion