23/24 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2019.GEF.283 III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 4. Februar 2019 wird abgewiesen 2. Die Verfahrenskosten und die Kosten für die Instruktionsverhandlung, festgesetzt auf CHF 3’500.00, werden den Beschwerdeführerinnen unter Solidarhaftung zur Bezahlung auferlegt.