22/24 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2019.GEF.283 15.2 Vorliegend unterliegen die Beschwerdeführerinnen vollumfänglich. Somit werden sie unter solidarischer Haftung kostenpflichtig. Die Verfahrenskosten sowie die Kosten für die Instruktionsverhandlung vom 21. August 2023 sind pauschal festzulegen auf CHF 3’500.00.