Es ist sodann auch nicht ersichtlich, inwiefern sich derartige Schwierigkeiten stellen könnten, solange die Beschwerdeführerinnen über ein Ist-Risikoka- pital von mehr als 25 % des Gesamtaufwandes eines Jahres sowie über die gesicherten Einnahmen aus Staatsbeiträgen verfügen. Im Übrigen ist nicht nachvollziehbar, weshalb den Beschwerdeführerinnen durch die beschriebene Anrechnung von Eigenmitteln eine längerfristige Planung verunmöglicht wird.