11.4 Aus dem Geschriebenen folgt auch, dass die Vorinstanz mit der für das Jahr 2018 angewendeten Anrechnungsmethode, entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführerinnen, kein Maximum des Schwankungsfonds definiert hat, sodass sich die geforderte Aufhebung des angeblichen Maximums sowie eine weitere Auseinandersetzung mit der Höhe des Schwankungsfonds erübrigen.