Entscheidend ist, ob mit den gesamten Eigenmitteln (Ist-Risikokapital), wozu auch der Schwankungsfonds gehört, 25 % des Gesamtaufwandes pro Jahr gedeckt werden kann. Die Vorbringen der Beschwerdeführerinnen, der Schwankungsfonds könne die laufenden Kosten nur noch während wenigen Wochen decken oder sei ganz ausgeschöpft, ist somit nicht massgebend für die Beurteilung, ob die ökonomische Handlungsfähigkeit gewährleistet ist. Entscheidend für die ökonomische Handlungsfähigkeit sind sämtliche vorhandenen Eigenmittel (Ist-Risikokapital). Inwiefern die Beschwerdeführerinnen mit ihren (gesamten) Eigenmitteln die laufenden Kosten gar nicht