Dies sei umso problematischer, da die Institutionen aufgrund der Unsicherheiten und Risiken, die mit der Einführung der Subjektfinanzierung verbunden seien, über substanzielle Reserven verfügen müssten, um die finanziellen Auswirkungen bewältigen zu können.40 Die Abschöpfung führe dazu, dass die Institutionen gezwungen seien, ihre erwirtschafteten und noch vorhandenen Reserven (Risikokapital und Schwankungsfonds) sukzessive für die Unterfinanzierung des im Rahmen des Leistungsvertrags bereitgestellten Angebots aufzuwerfen.41