16/24 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2019.GEF.283 8.6 Nach dem Geschriebenen ist die Berechnungsmethode auch hinsichtlich des Grads an Differenzierung zwischen den Leistungsbereichen sachgerecht und zweckmässig und steht nicht im Widerspruch zur Praxis, für die verschiedenen Leistungsbereiche separate Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. 9. Unzulässiger Geldrückfluss