In einem zweiten Schritt hätte die Vorinstanz das gesamte Ist-Risikokapital auf die einzelnen Leistungsbereiche aufgeteilt. Hierfür hätte sie geprüft, wie hoch der Anteil der Aufwände der einzelnen Leistungsbereiche am Gesamtaufwand beträgt und entsprechend diesen Anteilen das Ist-Risikokapital auf die Leistungsbereiche aufgeteilt, um schliesslich die Differenz zwischen dem Soll- und dem Ist-Risikokapital für die einzelnen Leistungsbereiche zu berechnen.