Hiervon hat sie das Soll-Risikokapital (25 % des Gesamtaufwandes) für die zusammengefassten Leistungsbereiche berechnet. In einem zweiten Schritt hat die Vorinstanz das vorhandene Risikokapital ebenfalls zusammengefasst für die gleichen Leistungsbereiche erfasst, um dann die Differenz zwischen dem Soll- und dem Ist-Risikokapital zu berechnen. Die Vorinstanz hätte diese Berechnung ebenso gut getrennt nach Leistungsbereichen durchführen können. Hierfür hätte sie in einem ersten Schritt den Aufwand pro Leistungsbereich ermittelt und an-