Der von der Beschwerdeführerin angegebene Betrag von CHF 224'221.00 bezieht sich ausschliesslich auf den Stand des Schwankungsfonds im Bereich heilpädagogische Schule und nicht auf den Anteil dieses Leistungsbereichs am gesamten Ist-Risikokapital. Dies zeigt die Beschriftung der von der Beschwerdeführerin 1 eingereichten Tabelle.37 Die Rüge, für den Bereich heilpädagogische Schule sei eine falsche Berechnungsgrundlage beigezogen worden, ist somit unbegründet.