8.2 Betreffend die Rüge der Beschwerdeführerin 1, der Stand des vorhandenen Risikokapitals respektive des Schwankungsfonds im Bereich heilpädagogische Schule sei falsch übernommen worden, ist festzuhalten, dass sich das Ist-Risikokapital gemäss der von der Vorinstanz angewendeten Berechnungsmethode nicht nur aus dem Schwankungsfonds zusammensetzt, sondern aus den kumulierten Überdeckungen zuzüglich Eigenkapital/Organisationskapital. Der von der Beschwerdeführerin angegebene Betrag von CHF 224'221.00 bezieht sich ausschliesslich auf den Stand des Schwankungsfonds im Bereich heilpädagogische Schule und nicht auf den Anteil dieses Leistungsbereichs am gesamten Ist-Risikokapital.