Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass nicht mit einem Ausfall der Staatsbeiträge zu rechnen ist, sodass die Reserven zusammen mit den laufenden Einnahmen aus Staatsbeiträgen deutlich mehr als 25 % des Gesamtaufwandes eines Jahres zu decken vermögen, selbst wenn andere Einnahmen wegbrechen würden oder unerwartet höhere Ausgaben zu decken wären. Wie die letzten Jahre gezeigt haben, haben die Beschwerdeführerinnen zwar ihr Ist-Risikokapital, konkret den Schwankungsfonds als Teil des Ist-Risikokapitals, reduziert,34 allerdings ist nicht ersichtlich, inwiefern dadurch die Weiterführung ihrer Tätigkeiten, wie von den Beschwerdeführerinnen vorgebracht, in Gefahr geraten wäre.