Indem die Beschwerdeführerinnen mindestens 25 % des Gesamtaufwandes eines Jahres decken können, ist es ihnen hinreichend möglich, auf kurzfristige Änderungen zu reagieren. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass nicht mit einem Ausfall der Staatsbeiträge zu rechnen ist, sodass die Reserven zusammen mit den laufenden Einnahmen aus Staatsbeiträgen deutlich mehr als 25 % des Gesamtaufwandes eines Jahres zu decken vermögen, selbst wenn andere Einnahmen wegbrechen würden oder unerwartet höhere Ausgaben zu decken wären.