7.5 In Zewo-Standard Nr. 11 zu den Reserven wird ein Bestand von mindestens 25 % respektive höchstens 150 % des Jahres-Betriebsaufwandes als Soll-Risikokapital vorgegeben.30 Die Vorinstanz hat die Grenze für die Anrechnung von Eigenmitteln auf ein Soll-Risikokapital von 25 % festgesetzt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Vorinstanz sämtliche Eigenmittel, die über diesem Soll-Risikoka- pital lagen, angerechnet hat. Die Deckung des Soll-Risikokapital war lediglich Voraussetzung, damit überhaupt Eigenmittel im Umfang der im Jahr 2015 erzielten Überdeckung angerechnet wurden.