In einem zweiten Schritt hat die Vorinstanz die anzurechnenden Eigenmittel ermittelt, indem sie von der im Jahr 2015 erzielten Überdeckung die lineare Kürzung gemäss Entlastungspaket und eine allfällige Zuweisung zum Risikokapital (falls das Soll-Risikokapital noch nicht erreicht war) sowie die freie Quote im Umfang von 2.5 % für Wohnheime respektive 5 % für Werkstätten des Gesamtaufwandes 2015 in Abzug brachte. Nicht verwendete Staatsbeiträge im Jahr 2015 (erzielte Überdeckung) Staatsbeiträge 2015 + Betriebsertrag 2015 - Betriebsaufwand 2015