4.2 In einem ersten Berechnungsschritt hat die Vorinstanz die Differenz zwischen dem Ist- und dem Soll-Risikokapital berechnet, um zu eruieren, ob es einer Zuweisung zum Ist-Risikokapital bedarf, die von den anzurechnenden Eigenmitteln in Abzug zu bringen wäre. Als Ist-Risikokapital betrachtete die Vorinstanz einerseits die als Rückstellungen verbuchten kumulierten Überdeckungen und andererseits das Eigenkapital/Organisationskapital gemäss Kontenrahmen CURAVIVA, das auch Spenden 11 Herzog, a.a.O., Art. 66 N. 64 12 Herzog, a.a.O., Art. 66 N. 65 13 Herzog, a.a.O., Art. 66 N. 66