16. Mit Eingaben vom 13., 16. und 18. Oktober 2023 reichten die Parteien ihre Stellungnahmen ein. 17. Mit Eingaben vom 23. und 30. November 2023 der Beschwerdeführerinnen sowie mit undatierter Eingabe der Vorinstanz reichten die Parteien ihre Schlussbemerkungen ein. Auf die Rechtsschriften und Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.