14. Mit Instruktionsverfügung vom 23. Mai 2023 wurde die angesetzte Frist zur Einreichung einer Stellungnahme betreffend die Angemessenheit der angewendeten Methode zur Anrechnung von Eigenmitteln ausgesetzt und eine Einigungsverhandlung angesetzt. 15. Am 21. August 2023 fand zwischen den Beschwerdeführerinnen und der Vorinstanz eine Einigungsverhandlung statt. Die Parteien konnten sich nicht einigen, weshalb das Verfahren fortgesetzt wurde und die Parteien Gelegenheit erhielten, sich zur Angemessenheit der angewendeten Methode zur Anrechnung von Eigenmitteln zu äussern.