12. Mit Instruktionsverfügung vom 24. April 2023 hat die Rechtsabteilung des Generalsekre- tariats5 die Verfahren im Beschwerdeverfahren 2019.GEF.283 vereinigt fortgesetzt und den Parteien Gelegenheit gegeben, sich zur Angemessenheit der angewendeten Methode zur Anrechnung von Eigenmitteln zu äussern. 13. Mit Eingabe vom 19. Mai 2023 teilten die Beschwerdeführerinnen 2 bis 7 mit, dass sie bereit seien, eine einvernehmliche Lösung zu suchen und gegebenenfalls einen Vergleich auch bezüglich den Folgejahren abzuschliessen. Nach Absprache seien auch die Beschwerdeführerin 1 sowie die Vorinstanz damit einverstanden.