11. Mit den beiden Urteilen des Verwaltungsgerichts Nrn. 100.2020.314 und 100.2020.320, beide vom 3. März 2023, hat das Verwaltungsgericht die Verwaltungsgerichtsbeschwerden dahingehend gutgeheissen, als dass der Entscheid der GSI vom 9. Juli 2020 aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die GSI zurückgewiesen wurde.