3. Eventualiter sei die Sache an den Beschwerdegegner zurückzuweisen mit dem Auftrag, die zusätzlichen Staatsbeiträge zu ermitteln und darüber wiederum Verfügungen zu erlassen. 4. Den Beschwerdeführenden seien auf den zusätzlich zu leistenden Staatsbeiträgen Verzugszinsen zu 5% seit wann rechtens zuzusprechen. Unter Kosten- bzw. Entschädigungsfolge » 8. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die Direktion leitete,2 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragte in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 11. März 2019 die Abweisung der Beschwerde.