7. Gegen diese Verfügungen haben die Beschwerdeführerinnen am 4. Februar 2019 mit gemeinsamer Eingabe bei der damaligen Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF, heute: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion [GSI])1 Beschwerde erhoben und folgende Rechtsbegehren gestellt: « 1. Die Verfügungen des Beschwerdegegners vom 3. Januar 2019 seien aufzuheben. 2. Den Beschwerdeführenden seien für das Jahr 2018 zusätzliche [sic!] jene Staatsbeiträge zu gewähren, welche sich ohne Berücksichtigung der vom Beschwerdegegner verfügungsweise angerechneten Eigenmittel ergeben (gemäss Liste der angerechneten Eigenmittel; Beilage 1).