2. Zwischen August und Oktober 2017 ersuchten die Beschwerdeführerinnen das damalige Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern (ALBA, heute: Amt für Integration und Soziales [AIS]; fortan: Vorinstanz) um einen Betriebsbeitrag für das Jahr 2018. In der Folge konnten sich die Beschwerdeführerinnen und die Vorinstanz nicht über die Höhe der Abgeltung pro Leistungspreiseinheit für das Jahr 2018 einigen. Grund für die Differenzen war die von der Vorinstanz für das Jahr 2018 neu eingeführte Bemessungsmethode zur Festsetzung der Leistungspreise pro abzugeltende Einheit.