26/31 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2019.GEF.283 vertraglichen Preisfestsetzung für die abzugeltenden Leistungen einzelfallgerechte Lösungen ermöglicht. Die von der Vorinstanz angewendete Methode zur Anrechnung von Eigenmitteln ist mit dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot vereinbar.