Durch das Abstellen auf die Überdeckung im «Referenzjahr 2015» wurden Eigenmittel zudem nur bei Institutionen an die Abgeltungen angerechnet, die in jüngerer Zeit Überdeckungen im subventionierten Tätigkeitsbereich erzielt haben. Die schematische Anwendung der Berechnungsmethode schliesst demnach nicht aus, dass der wirtschaftlichen Situation der Leistungserbringer angemessen Rechnung getragen wurde.