6.9 Die Beschwerdeführenden sind schliesslich der Ansicht, das gewählte Vorgehen sei zu schematisch und würde auf die konkreten Verhältnisse bei einzelnen Institutionen nicht eingehen.66 Nicht berücksichtigt würden namentlich zwischen 2015 und 2018 eingetretene Veränderungen der betrieblichen und finanziellen Verhältnisse bei den Beschwerdeführenden. Die Vorinstanz bewirke damit in bewusster Weise, dass die Beschwerdeführenden in finanzielle Schwierigkeiten geraten.67