25/31 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2019.GEF.283 Da die Beschwerdeführenden nicht geltend machen, dass die «freie Quote» hätte höher festgelegt werden müssen und dass eine Aufhebung dieses Abzugs durch die GSI im Ergebnis zu einer Schlechterstellung der Beschwerdeführenden führen würde, ist auf diesen Punkt nicht weiter einzugehen.