Bezug genommen wird, ist anzunehmen, dass diese Methode tatsächlich mit Blick auf den neu ins StBG eingeführten Artikel zur «Überdeckung» entwickelt wurde. Dies alles bedeutet aber noch nicht, dass es unsachgemäss war, zur Ermittlung der anzurechnenden Eigenmittel auf die Überdeckung im Jahr 2015 – bezogen auf den subventionierten Aufgabenbereich – abzustellen.